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KI-Verordnung

KI-Verordnung (EU) 2024/1689

Die KI-Verordnung stuft KI-Systeme nach Risiko ein: verbotene Praktiken, Hochrisikosysteme mit Konformitätspflichten, Systeme mit begrenztem Risiko und Transparenzpflichten sowie KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck mit eigenem Regime. Sie tritt stufenweise von Februar 2025 bis August 2027 in Kraft.

Wen es erreicht

  • Anbieter, die KI-Systeme auf den EU-Markt bringen, wo immer sie ihren Sitz haben.
  • Betreiber, die KI-Systeme in der EU nutzen, vor allem in den Bereichen aus Anhang III: Beschäftigung, Kredit, Versicherung, Bildung, wesentliche Dienste, Biometrie, Strafverfolgung.
  • Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und alle, die darauf aufbauen.

Was das Audit prüft

  1. 01Hochrisikosysteme brauchen eine Konformitätsbewertung: Selbstbewertung gegen harmonisierte Normen für die meisten Systeme aus Anhang III, eine notifizierte Stelle für Produkte aus Anhang I und manche Biometrie.
  2. 02Bereitschaftsaudits prüfen die Einstufung, das Risiko- und Qualitätsmanagementsystem, Daten-Governance, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen.
  3. 03ISO/IEC 42001 ist das Managementsystem-Gerüst, gegen das die meisten Auditoren bewerten, solange die Normen noch fertiggestellt werden.

Ein typischer Auftrag

Die Dauern sind Spannen aus der Praxis für eine mittelgroße Organisation mit einer funktionierenden Sicherheitsfunktion; ein erstes Programm dauert länger, ein reifes kürzer.

PhaseWochen
KI-Inventar und Risikoeinstufung2 bis 6
Lückenanalyse gegen das anwendbare Kapitel2 bis 4
Risiko- und Qualitätsmanagement, Daten-Governance, Dokumentation12 bis 36
Konformitätsbewertung, Registrierung, Erklärung4 bis 12

Nachweise, die bereitliegen sollten

  • Inventar der KI-Systeme mit Begründung der Einstufung
  • Programm zur KI-Kompetenz und Teilnahme
  • Aufzeichnungen des Risikomanagementsystems (Artikel 9)
  • Nachweise zur Daten-Governance für Trainings-, Validierungs- und Testdaten
  • Technische Dokumentation nach Anhang IV
  • Gebrauchsanweisungen und Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht
  • Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems
  • Plan zur Beobachtung nach dem Inverkehrbringen und Prozess für schwerwiegende Vorfälle
  • Transparenzhinweise für Chatbots und generierte Inhalte
  • Grundrechte-Folgenabschätzung, wo erforderlich

Termine

  • Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz gelten
  • Pflichten und Sanktionen für KI mit allgemeinem Verwendungszweck gelten
  • Allgemeine Anwendung, Hochrisikosysteme aus Anhang III
  • In Produkte eingebettete Hochrisikosysteme aus Anhang I
Alle regulatorischen Fristen

Häufige Fragen

Ab wann gilt die KI-Verordnung?
Verbote und KI-Kompetenz seit dem 2. Februar 2025; Pflichten für KI mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 2. August 2025; der Großteil der Verordnung einschließlich der Hochrisikosysteme aus Anhang III ab dem 2. August 2026; in Produkte eingebettete Hochrisikosysteme aus Anhang I ab dem 2. August 2027. Ein Vorschlag von Ende 2025, die Hochrisiko-Termine zu verschieben, war zum Zeitpunkt des Schreibens kein geltendes Recht.
Macht ISO 42001 mich konform mit der KI-Verordnung?
Nein. Sie deckt den größten Teil dessen ab, was die Verordnung von Anbietern von Hochrisikosystemen an Managementsystem verlangt, ist aber keine Konformitätsvermutung und ersetzt die Konformitätsbewertung nicht.
Wie hoch sind die Sanktionen?
Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Umsatzes für verbotene Praktiken, 15 Millionen Euro oder 3 Prozent für die meisten anderen Verstöße und 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent für falsche Angaben.

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